GS-Gefahrgutberatung

Straße, See und Luft

Unsere Leistungen als Ihr externer Gefahrgutbeauftragter

  • Unterstützung bei der Einhaltung aller gesetzlichen Vorgaben gemäß ADR, RID, ADN, IMDG und IATA.

  • Durchführung von Schulungen und Unterweisungen

  • NEU: Unterweisungen von Fahrern von Begrenzten Mengen nach 1.3 ADR

  • Prüfung von Sicherheitsdatenblättern
  • Unterstützung bei Beschaffung von geeigneten Verpackungsmaterialien
  • Umfassende Beratung und Begleitung bei Implementierungen und Prozessoptimierungen
  • Betreuung mit klar definierten Ansprechpartnern

  • Unterstützung bei dringenden Gefahrgutsachverhalten

  • Unterstützung bei Kontakt mit Frachtführern und Behörden

  • Unterstützung bei der Erstellung von Betriebsanweisungen.

  • Entwicklung von Maßnahmen zur Risikominimierung im Umgang mit Gefahrgut.

  • Erstellung der jährlichen Gefahrgutberichte gemäß § 4 Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV).

  • Beratung hinsichtlich geeigneter Frachtführer und Serviceleistungen
  • Sofortige Maßnahmen bei Unfällen oder Zwischenfällen

  • Kontrolle der Einhaltung von Gefahrgutvorschriften im Betrieb

Wann ist ein Gefahrgutbeauftragter notwendig?

Gemäß § 3 der Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) sind alle Unternehmen, die an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt sind, verpflichtet, mindestens einen Gefahrgutbeauftragten schriftlich zu bestellen.

Gefährliche Güter sind Stoffe oder Gegenstände, die aufgrund ihrer Natur, Eigenschaften oder ihres Zustands bei der Beförderung Risiken für die öffentliche Sicherheit, die Umwelt oder die Gesundheit darstellen können.

Die Verpflichtung zur Bestellung eines Gefahrgutbeauftragten betrifft nicht nur Unternehmen, die Gefahrgut tatsächlich transportieren. Auch Betriebe, die gefährliche Güter handeln, lagern, übergeben, verpacken oder anderweitig an der Beförderungskette beteiligt sind, müssen einen Gefahrgutbeauftragten benennen.

Diese Regelung stellt sicher, dass sämtliche Prozesse im Umgang mit gefährlichen Gütern rechtskonform und sicher durchgeführt werden.

Tabelle mit Gefahrgutschildern symbolisiert die verschiedenen Gefahrgutvorschriften
Unterweisung und Beratung zum Thema Gefahrgut
  • Ihr Ansprechpartner

Wertvoller Berater

Ein externer Gefahrgutbeauftragter ist ein unverzichtbarer Partner beim Aufbau einer rechtskonformen und effizienten Gefahrgutorganisation.

Dank unserer umfassenden Erfahrung mit einer Vielzahl von Organisationsstrukturen sind wir in der Lage, die für Ihr Unternehmen optimale Vorgehensweise präzise zu identifizieren.

Dabei unterstützen wir Sie unabhängig von der Transportart und gewährleisten eine maßgeschneiderte Lösung, die den gesetzlichen Anforderungen entspricht und gleichzeitig Ihre internen Prozesse optimiert.

  • Spart Geld

Effizienter durch Outsourcing

Ein externer Gefahrgutbeauftragter trägt dazu bei, die Kosten in Ihrem Unternehmen zu senken, indem er effizient Prozesse optimiert und interne Ressourcen schont.

Mitarbeitende werden entlastet und können sich auf ihre Kernaufgaben konzentrieren, während die gesetzliche Absicherung durch einen erfahrenen und professionellen Dienstleister zuverlässig gewährleistet wird.

Ein externer Gefahrgutbeauftragter wie das Unternehmen GS Gefahrgutberatung spart Geld.
Gefahrgutvorschriften werden durch das Unternehmen GS Gefahrgutberatung eingehalten.
  • Schutz vor Sanktionen

Bußgelder vermeiden

Wir unterstützen Sie dabei, die komplexen Gefahrgutvorschriften zu verstehen und effektiv in die Praxis umzusetzen.

Mit unserer Expertise sorgen wir dafür, dass potenzielle Strafen, Bußgelder und Reklamationen gar nicht erst entstehen.

  • Handlungsempfehlung

Prüfung

Wir analysieren Ihre Prozesse und Abläufe im Hinblick auf die Einhaltung der Gefahrgutvorschriften und identifizieren mögliche Schwachstellen sowie potenzielle Fehlerquellen.

Darüber hinaus prüfen wir alle gefahrgutrelevanten Dokumente, die korrekte Sendungsanmeldung sowie den innerbetrieblichen Umgang mit Gefahrstoffen, um maximale Sicherheit und Rechtskonformität in Ihrem Unternehmen sicherzustellen.

  • Gefahrgutschulung

Unterweisung

Unsere Unterweisungen und Schulungen sind gezielt auf die Praxis ausgerichtet und werden individuell an die spezifischen Anforderungen unserer Kunden angepasst, stets im Einklang mit den geltenden nationalen und internationalen Vorschriften.

Nutzen Sie unser umfassendes Fachwissen und profitieren Sie von unserer langjährigen internationalen Erfahrung, um Ihre Mitarbeitenden optimal zu qualifizieren und Ihre Prozesse sicher und rechtskonform zu gestalten.

  • Immer auf dem neusten Stand

Aktualität

Durch die kontinuierliche Aktualisierung und Änderung der Rechtsvorschriften stehen viele Unternehmen vor der Herausforderung, ihre Prozesse stets rechtskonform zu gestalten. Wir unterstützen Sie dabei, immer auf dem neuesten Stand zu bleiben, und informieren Sie proaktiv über relevante Änderungen und Neuerungen.

Branchen in denen wir tätig sind

Ein Herz mit einem Plus-Symbol symbolisiert den Bezug zur Healthcare Branche

Healthcare

Symbol von einem Fahrzeug mit einem Schraubschlüssel und einem Zahnrad

Automotive

GS Gefahrgutberatung berät Unternehmen die Konsumgüter transportieren.

Konsumgüter

Branchen in denen wir tätig sind

Ein Herz mit einem Plus-Symbol symbolisiert den Bezug zur Healthcare Branche

Healthcare

Symbol von einem Fahrzeug mit einem Schraubschlüssel und einem Zahnrad

Automotive

GS Gefahrgutberatung berät Unternehmen die Konsumgüter transportieren.

Konsumgüter

Ein Symbol eines Krankenhauses symbolisiert den Bezug zu Kliniken

Kliniken

Ein flaches Bild von drei Fahrzeugen symbolisiert den Bezug zur Fuhrparksbranche mit GS Gefahrgutberatung.

Fuhrpark

GS Gefahrgutberatung begleitet Kunden aus der Techbranche.

Techbranche

Das Symbol einer Zapfsäule symbolisiert den Bezug zum Gashandel von GS Gefahrgutberatung.

Gashandel

Ein Symbol eines Krankenhauses symbolisiert den Bezug zu Kliniken

Kliniken

Ein flaches Bild von drei Fahrzeugen symbolisiert den Bezug zur Fuhrparksbranche mit GS Gefahrgutberatung.

Fuhrpark

GS Gefahrgutberatung begleitet Kunden aus der Techbranche.

Tech

Das Symbol einer Zapfsäule symbolisiert den Bezug zum Gashandel von GS Gefahrgutberatung.

Gashandel

Wir sind Mitglied im Gefahrgutverband Deutschland e.V.

Als Mitglied des GGVD haben wir Zugriff auf umfassende und aktuelle Gefahrgut-Informationen. Durch regelmäßige Weiterbildung halten wir uns stets auf dem neuesten Stand und garantieren so eine optimale Beratung, beim Transport von gefährlichen Stoffen.

Wir sind Mitglied im Gefahrgutverband Deutschland e.V.

Als Mitglied des GGVD haben wir Zugriff auf umfassende und aktuelle Gefahrgut-Informationen. Durch regelmäßige Weiterbildung halten wir uns stets auf dem neuesten Stand und garantieren so eine optimale Beratung, beim Transport von gefährlichen Stoffen.

Leistungspakete und Kompetenzen

Leistungen Basic Service Advanced Service Premium Service
Reaktion innerhalb 24 Std. 12 Std. 4 Std.
Erstellung des Jahresberichts
Erstellung des Unfallberichts
Audit und Handlungsempfehlung 1x / Jahr 1x / Jahr 2x / Jahr
Gefahrgutschulung 1x / Jahr 2x / Jahr 4x / Jahr
Unterweisung 1x / Jahr 2x / Jahr 4x / Jahr
Produktklassifizierung vor Ort 1x / Jahr 2x / Jahr 4x / Jahr
Kommunikation mit Behörden 1 Sachverhalt / Jahr 2 Sachverhalte / Jahr Unbegrenzt

*Die Leistungen können auch einzeln gebucht und flexibel auf Ihre individuellen Bedürfnisse angepasst werden.

Basic Service Advanced Service Premium Service
Reaktion innerhalb 24 Std. 12 Std. 4 Std.
Erstellung eines Jahresberichts
Erstellung eines Unfallberichts
Audit und Handlungsempfehlung 1x / Jahr 1x / Jahr 1x / Jahr
Gefahrgutschulung 1x / Jahr 1x / Jahr 2x / Jahr
Unterweisung 1x / Jahr 2x / Jahr 2x / Jahr
Produktklassifizierung vor Ort 1x / Jahr 2x / Jahr 4x / Jahr
Kommunikation mit Behörden 2 Sachverhalte / Jahr Unbegrenzt
Kommunikation mit Frachtführern 2 Sachverhalte / Jahr Unbegrenzt

Leistungspakete und Kompetenzen

Basic Service
✓ Reaktion innerhalb 24 Std.
✓ Erstellung eines Jahresberichts
✓ Erstellung eines Unfallberichts
✓ Audit und Handlungsempfehlung 1x / Jahr
✓ Gefahrgutschulung 1x / Jahr
✓ Unterweisung 1x / Jahr
✓ Produktklassifizierung vor Ort 1x / Jahr
-
-
Basic Service wählen
Advanced Service
✓ Reaktion innerhalb 12 Std.
✓ Erstellung eines Jahresberichts
✓ Erstellung eines Unfallberichts
✓ Audit und Handlungsempfehlung 1x / Jahr
✓ Gefahrgutschulung 1x / Jahr
✓ Unterweisung 2x / Jahr
✓ Produktklassifizierung vor Ort 2x / Jahr
✓ Kommunikation mit Behörden 2 Sachverhalte / Jahr
✓ Kommunikation mit Frachtführern 2 Sachverhalte / Jahr
Advanced Service wählen
Premium Service
✓ Reaktion innerhalb 4 Std.
✓ Erstellung eines Jahresberichts
✓ Erstellung eines Unfallberichts
✓ Audit und Handlungsempfehlung 1x / Jahr
✓ Gefahrgutschulung 2x / Jahr
✓ Unterweisung 2x / Jahr
✓ Produktklassifizierung vor Ort 4x / Jahr
✓ Unbegrenzte Kommunikation mit Behörden
✓ Unbegrenzte Kommunikation mit Frachtführern
Premium Service wählen
Leistungen Light Service Medium Service Large Service
Reaktion innerhalb 24 Std. 12 Std. 4 Std.
Erstellung eines Unfallberichts
Audit und Handlungsempfehlung 1x / Jahr 1x / Jahr 1x / Jahr
Erstellung eines Jahresberichts 1x / Jahr 1x / Jahr 1x / Jahr
Gefahrgutschulung 1x / Jahr 1x / Jahr 2x / Jahr
Unterweisung 1x / Jahr 2x / Jahr 2x / Jahr
Produktklassifizierung vor Ort 1x / Jahr 2x / Jahr 4x / Jahr
Kommunikation mit Behörden 2 Sachverhalte / Jahr Unbegrenzt
Kommunikation mit Frachtführern 2 Sachverhalte / Jahr Unbegrenzt

Externe Verkehrsleitung als Zusatzleistung

Externer Verkehrsleiter

Ein Unternehmen, das keinen eigenen fachlich qualifizierten Verkehrsleiter beschäftigt, darf keinen gewerblichen Güterkraftverkehr mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen durchführen. In einem solchen Fall ist es gesetzlich vorgeschrieben, eine natürliche Person als externen Verkehrsleiter zu bestellen, der die erforderlichen fachlichen Qualifikationen nachweist und die rechtlichen Anforderungen erfüllt.

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Externer Verkehrsleiter

Externer Verkehrsleiter

Ein Unternehmen, das keinen eigenen fachlich qualifizierten Verkehrsleiter hat, darf keinen gewerblichen Güterkraftverkehr mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen betreiben. In diesem Fall muss das Unternehmen eine natürliche Person als externen Verkehrsleiter bestellen.

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